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  #1  
Alt 09.11.2010, 13:57
Dorle Dorle ist offline
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Standard Wie gehts jetzt weiter!

Hallo ihr Lieben

Ich habe mal eine Frage an Euch.
Im November letzten Jahres hatte ich eine größere Rezidiv -OP (EK 2tes Rezidiv) mit anschließender Chemo bis Juni. Danach war ich zur AHB aus der ich noch arbeitsunfähig entlassen wurde.
Im Abschlußbericht der AHB hat mir der Arzt arbeitsfähigkeit über 6 Stunden und ohne jede Einschrenkung bescheinigt.
Soweit so gut!
Zur Zeit bin ich immer noch krank geschrieben da sich, noch bevor ich wieder arbeiten konnte bereits das nächste Rezidiv ankündigte.
Nächste Woche werde ich mich voraussichtlich wieder in die Chemotherapie begeben.
Nun meine Frage
Die KK wird mich ja sicher so ca Jan-Februar aussteuern wie es so schön heißt.
Wenn ich nun meine Kündigung erhalte ,was zu erwarten ist, kann ich mich dann arbeitslos melden? Oder geht das nicht weil ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe?
Sollte ich versuchen eine EU Rente zu beantragen obwohl mir der Arzt volle Arbeitsfähigkeit bescheinigt hat?
Wie sieht in solchen Fällen die Rechtslage aus?
Ich blicke wirklich gerade gar nicht mehr durch.
Übrigens ich bin 53 Jahre und habe 39 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt falls das eine Rolle spielt.
Ich wäre euch für eine Antwort sehr dankbar.
Dorle
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  #2  
Alt 09.11.2010, 15:53
Benutzerbild von blueblue
blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: Wie gehts jetzt weiter!

Hallo Dorle,

falls die Kündigung kommt, sofort ab zum Arbeitsamt und außerdem Kündigungsschutzklage.

Im Fall der Aussteuerung kann das Arbeitsamt eventuell auch zahlen. Da du ja dann wieder krank bist und wahrscheinlich von der Krankenkasse keine Leistung mehr bekommst.

Wende dich an den Rentenältesten oder eine Beratungsstelle des Rentenversicherers. Dort bekommst du die nötigen Formulare und kannst auch deren Hilfe in Anspruch nehmen beim Ausfüllen. Nimm dazu am besten gleich alle relevanten Unterlagen mit, auch der Schwerbehindertenausweis muss mit.

Wenn du jezt wieder ein Rezidiv hast, dann bekommst du wieder eine AHB. Dieses mal hast du dann hoffentlich einen Arzt, der dich richtig einschätzt.

lieben Gruß

blueblue
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  #3  
Alt 09.11.2010, 16:21
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susen10 susen10 ist offline
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Standard AW: Wie gehts jetzt weiter!

Hallo Dorle

ich kann nur berichten wie es bei meinem Sohn war.
Also entlassen darf dich niemand ,das steht schon mal fest.
Mein Sohn war schon mal auf dem Arbeitsamt bevor er in die sogenannte Aussteuerung ging,das dauert ja alles und du musst ja dann Monatlich auch etwas zum Leben haben.Du bist dann zwar auf dem Amt,aber nicht vermittelbar.Gleichzeitig schon den Rentenantrag stellen.Dauert auch ewig bis es soweit ist.In der Zeit schiesst sozusagen das Amt dein Geld vor.Wenn dein Antrag durchkommt,dann bekommt das Amt dein Geld wieder .Das geht aber alles automatisch,musst dich nicht kümmern,das machen die unter sich aus.
Dein Rentenantrag zählt ja an dem Tag der Beantragung und durch die lange Wartezeit kommt da schon einiges zusammen.

Ich wünsche dir alles Liebe und Gute
liebe Grüße Angelika
__________________

_____________________


Ich bin gegangen, nur einen kleinen Schritt
und gar nicht mal weit.
Und wenn Du dorthin kommst, wo ich jetzt bin,
wirst Du Dich fragen warum Du
geweint hast.
unbekannter Verfasser
___________________________________________
Mein geliebtes Kind *18.09.1976 +29.08.2010
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  #4  
Alt 09.11.2010, 16:57
gilda2007 gilda2007 ist offline
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Standard AW: Wie gehts jetzt weiter!

Zitat:
Zitat von susen10 Beitrag anzeigen
Also entlassen darf dich niemand ,das steht schon mal fest.
Nun, es ist erst mal so, dass Krankheit nicht vor einer Entlassung schützt. Man kann auch entlassen werden, während man krank ist. Das kommt auf die Größe dese Betriebs an. Sollte er zu klein sein und man kann nicht nachweisen, dass die Entlassung aufgrund der Behinderung erfolgt, kommt der Arbeitgeber damit durch.

Jeder Fall ist also anders, daher ist es am besten, sich vom VdK oder einem Anwalt beraten zu lassen.
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  #5  
Alt 10.11.2010, 09:25
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Wie gehts jetzt weiter!

Zitat:
Zitat von susen10 Beitrag anzeigen
Also entlassen darf dich niemand ,das steht schon mal fest.
OH doch, leider und zwar auch noch immer und immer wieder bis man wirklich geht (für den Fall, dass man wie wir den Prozess beim Arbeitsgericht und die Berufung gewinnt kann sofort nach den Prozessen wieder gekündigt werden).
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #6  
Alt 10.11.2010, 09:38
Binie Binie ist offline
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Standard AW: Wie gehts jetzt weiter!

@Dorle,

als erstes gehts du, wenn du die Kündigung erhälst sofort zum Arbeitsgericht und reichts eine Kpündigungsschutzklage ein (3 Wochen Zeit nach Kündigung).

2. Bekommst du, so lange wie du noch krank bist (nach Aussteuerung) Nahtlosigkeitsgeld nach § 125 SGB III. Dies entspricht der Höhe deines ALG I Anspruches und läuft meines Erachtens auch für den selben Zeitraum. Beim AAmt wird man sicher fragen, ob du Rente beantragt hast, hast du?
__________________
Herzlichst

Sabine
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  #7  
Alt 10.11.2010, 11:08
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blueblue blueblue ist offline
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Standard AW: Wie gehts jetzt weiter!

Hallo alle,

also ich schreib hier aus meiner Erfahrung heraus. Ich bin auch während Krankheit und trotz Schwerbehindertenausweis (80% GdB) entlassen worden. Die Firma zu klein und aus betrieblichen Gründen gekündigt, da hat nicht mal das Versorgungsamt Einwände gehabt.

Ich bin zum Anwalt gegangen und wir haben uns letztlich auf einen Vergleich - sprich Abfindung - eingelassen. Beim Arbeitsamt war ich auch, die Gleichstellungsbearbeiterin sagte mir gleich, dass es für mich zunächst einmal nur darum ginge wieder gesund zu werden und ich solle mal in Reha gehen.

Die Reha auf Teilhabe am Berufsleben war zu dem Zeitpunkt schon gestellt. Dann bin ich in die Reha und nach 6 Wochen stand dann fest, dass ich weniger als 3 Stunden belastbar bin täglich.

Nachdem ich wieder zu Hause war, hat sich zunächst die Krankenkasse gemeldet und nach gefragt, was nun käme. 2 Tage später bekam ich Post von der Rentenversicherung, ich möge bitte nochmal diese Unterlagen ausfüllen und einreichen. Da ich mich zum Ausfüllen nicht in der Lage sah, habe ich mich an die Beratungsstelle der DRV gewendet. Dort wurden die Sachen für mich ausgefüllt und ich brauchte nur noch zu unterschreiben. Alle medizinischen Unterlagen waren ja schon bei der DRV auch der Bericht und die Einschätzung von der Reha.

Ich hatte bereits 3 Wochen nach dem Antrag den Rentenbescheid auf volle Erwerbsminderungsrente befristet zunächst bis Ende 2011.

Alles in allem ging das bei mir so schnell, dass ich echt verwundert war. Ich hatte ja auch schon dolle Sachen gehört und gelesen.

Also nochmal, so ist es bei mir gelaufen. Daran sieht man allerdings nur, dass es durchaus so laufen kann und nicht immer zwangsläufig kompliziert werden muss.

Liebe Grüße an alle

blueblue
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  #8  
Alt 10.11.2010, 14:27
Dorle Dorle ist offline
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Hallo ihr Lieben

Vielen Dank für eure Antworten.
Ja ich bin in einem ganz kleinen Familienbetrieb und habe dort die gesamten Büroarbeiten einschließlich Buchhaltung und Lohnabrechnungen gemacht.
Das sind natürlich Arbeiten die der Arbeitgeber nicht auf unbestimmte Zeit
aufschieben kann. Somit wurden diese Arbeiten ausser Haus gegeben und mein Arbeitsplatz hat sich quasi in Luft aufgelöst.Das ist auch nicht das eigentliche Problem.
Was ich nicht wußte war das das Arbeitsamt so lange Arbeitslosengeld zahlt bis die Rentenversicherung die Dinge geklärt hat.
Das ist ja schonmal gut zu wissen.
Nächste Woche habe ich einen Termin mit dem Rentenberater und beantrage die EU Rente.
Dann werde ich ja sehen was passiert.
Alles Liebe Dorle
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  #9  
Alt 10.11.2010, 14:42
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Liebe Dorle!

Zitat:
Nächste Woche habe ich einen Termin mit dem Rentenberater und beantrage die EU Rente.
Dann werde ich ja sehen was passiert.
Warum wartest Du nicht bis die Krankenkasse Dich aussteuert? Denn das Krankengeld ist meistens höher, als eine Rente.Außerdem zahlt die Krankenkasse für Dich Beiträge in die Rentenversicherung, solange Du krankgeschrieben bist.

Ich kenne auch Leute, denen wurden die vollen 78 Wochen Krankengeld gezahlt.

Tschüß!

Elisabethh.
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  #10  
Alt 10.11.2010, 17:35
PetraK PetraK ist offline
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Standard AW: Wie gehts jetzt weiter!

Hallo Dorle,

also ich würde auch das Krankengeld nehmen, bis die Krankenkasse dich aussteuert. Ich hatte gerade das gleiche "Problem" (bin allerdings kurz vor der Erkrankung arbeitslos geworen). Als das Krankengeld Mitte Juli auslief, bin ich 2 Wochen vorher zum Arbeitsamt gegangen. Dort hab ich dann Arbeitslosengeld 1 nach § 125 beantragt, und musste kurz darauf zum medizinischen Dienst. Hätte ich nicht sowieso schon im Frühjahr eine Reha beantragt, hätte ich das spätestens dann machen müssen. Reha war dann von Mitte August bis Mitte September, während dieser zeit gab es Übergangsgeld, danach wieder ALG 1. Im Entlassungsbericht stand , ich sei nur unter 6 Stunden arbeitsfähig, ich hab dann Anfang Oktober Erwerbsminderungsrente beantragt, das kann jetzt natürlich dauern....im Prinzip bin ich noch krankgeschrieben, das ALG gibt es aber nicht bis zur Entscheidung, sondern wie sonst auch 1 Jahr, oder mehr , falls du über 50 bist..
Sollte es zu einer Ablehnung kommen, zahlt auch das AA nicht mehr

Liebe grüße

Petra

PS: Bin seit meiner Ersterkrankung 2001 übrigens auch dreimal entlassen worden (wg. krankheitsbedingter, mangelnder Leistungsfähigkeit, trotz Schwerbehindertenausweis, aber eben Kleinbetriebe unter 15 Mitarbeitern)
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  #11  
Alt 10.11.2010, 18:34
Det55 Det55 ist offline
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Hallo
Zwecks dem §125 habe ich mich auch mal erkundigt,auch schon deswegen,weil ich eventuell mal selbst davon betroffen sein könnte.
Ob das mittlerweile noch aktuell ich,kann ich leider nicht sagen
http://www.ra-buechner.de/meldungen/...tellt-hat-.php

LG Detleff
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