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#1
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Hallo Ihr Lieben,
habe beim Versorgungsamt einen Verschlimmerungsantrag gestellt. Seit Donnertag habe ich den Bescheid, dass ich nun befristet bis 2012 zu 100 % behindert bin. Ehrlich gesagt bin ich mir noch nicht ganz im Klaren darüber, welche Vorteile es mir bringt. Ich gehe weiterhin arbeiten. Bin "erst" 40 Jahre alt. Würde mich sehr über Tipps und Infos freuen. Lieben Dank Birgit |
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#2
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hallo Birgit...ein paar Dinge auf die Du Anspruch hast:
GEZ entfällt Telefongebühren entfallen ( glaube die Grundgebühren) Zuschuss zum Auto Steuervorteile bei manchen Versicherungen niedrigere Beiträge Parkplatz behinderten na das is doch schon was..... wünsch Dir alles gute Clark....... ![]() |
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#3
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Liebe Birgit,
wir erhielten mit dem Ausweis vom Versorgungsamt ein Merkblatt, dass alle Vergünstigungen etc. in Komplettform enthält. Vielleicht hat euer Versorgungsamt das vergessen? In diesem Fall einfach dort telefonisch nachfragen und zusenden lassen. Liebe Grüße lima-mali
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Weitergehen - und nach dem Wunder Ausschau halten. |
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#4
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Hallo Birgit,
falls Du als Angestellte arbeitest, solltest Du auf jeden Fall Deinen Arbeitgeber über die 100 % GdB informieren. Du bekommst 5 Tage mehr Urlaub und einen Steuervorteil von 1.420,--EUR. Würdest Du mir verraten, aufgrund welcher Beschwerden Du 100 % bekommen hast ? Ich soll von 100 % aufgrund Speiseröhrenkrebses auf 30 % herunterhestuft werden, da in 5 Jahren nach Entferung der Speiseröhre keine Metastasen aufgetreten sind. Alle Beschwerden, die ich seitdem als Folge behalten habe,wurden nicht berücksichtigt. Jetzt hat mein Anwalt Klage gegen das Sozielgericht eingereicht. Liebe Grüße Donar ![]() |
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#5
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Hallo Birgit,
sorry, das ich mich hier kurz einmische... diese sog. "Vorteile" nennt man Nachteilsausgleich!!!!! ![]() Welche Merkzeichen sind Dir denn zugesprochen worden???? Ansonsten wie schon gesagt... bei aG Anspruch auf blauen Parkausweis (Parkerleichterung), Steuerbefreiung beim Auto, GEZ nur, wenn Du aufgrund der Behinderung ständig nicht an öffentl. Veranstaltungen teilnehmen kannst, Telefongebührenermäßigung auf Anfrage des Anbieters. Und wichtig ist halt der besondere Kündigungschutz - also Schwerbehinderung auf alle Fälle beim AG angeben. Kopie vom Bescheid machen, auf alle Fälle VORHER die Diagnosen schwärzen (geht den AG nichts an!!!)
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Kirsten (42 J.), Blasenkrebs Mai 2004, Illeum-Conduit n. Rad. Zystektomie, Spina-bifida (part. Querschn.lähmung) Geändert von floh (26.08.2007 um 16:35 Uhr). |
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#6
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Achtung, man muß nicht 1.420.- Euro weniger Steuern bezahlen, sondern kann diesen Betrag lediglich vom zu versteuernden Betrag absetzen: Wenn man dann z.B. Frührentner oder Rentner ist, bringt dies meist gar nichts da Steuern hier ohnehin nur bei den wohlhabenderen Rentner anfällt. Ohne Merkzeichen bringen die 100% in der Praxis relativ wenig, so meine eigenen Erfahrungen mit den 100%.
Gruß Thomas |
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#7
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Hallo zusammen
es gibt Bücher meist von den Landschaftsverbänden da stehen, dann alle "Vorteile" drin, so kann man ab 70% die Bahncard zum halben Preis erhalten; der ADAC gibt Rabbat und noch so einige mehr. Hat man das Merkzeichen B/G dann gibt es bei der Bahn die Platzreservierung gratis. Ebenso kann man (ich meine nur mit Merkzeichen G) sich den Schlüssel für alle Behinderten WCs sich holen gegen eine Pfandgebühr, somit kann man dann kostenfrei auf alle Behinderten WCs in Deutschland. Ansonsten ist hier schon alles geschrieben worden. Gruß Barbara |
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#8
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...nicht zu vergessen die Vergünstigungen im Schwimmbad, Kino, Zoo, Parks...
Grüße tigrib |
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#9
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@ Donar
Bei mir wurde 01/06 ein Gehirntumor operiert. Konnte aber nicht komplett entfernt werden. Rezidiv seit 04/07. Habe dann "nur" einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt gestellt. Daraufhin kam ein Schreiben in dem die 100% festgestellt wurden. Glücklicherweise bin ich körperlich (mal abgesehen von Konzentrationsschwierigkeiten und schneller Ermüdung) nicht eingeschränkt. Werde jetzt mal bei Versorgungsamt eine Infobroschüre anfordern. Vielen Dank für Eure Antworten und liebe Grüße Birgit |
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#10
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Ich habe 100% Schwerbehinderung mit dem Merkmalen G/B.
Für 60,00 E bekomme ich eine Jahreskarte für Schwerbehinderte und habe dadurch für die KVB (Kölner Verkehrsbetriebe) und für die DB (Nahverkehr) innerhalb von 50 km freie Fahrt. Ich kann kostenlos eine Begleitung mitfahren lassen. Ich habe verminderten Eintritt in Zoo, Museum, Veranstaltungen ect. Auch Jahreskarten dafür bekomme ich billiger. Da B für notwendig Begleitung steht, hat mein Mann meistens freien Eintritt (manchmal auch nicht oder verbilligt, ist keine Pflicht). Im Urlaub brauche ich keine Kurtaxe zu bezahlen und mein Mann als Begleitung auch nicht. Da kann schon im Jahr ganz schön was zusammen kommen. Trotzdem wäre mir meine Gesundheit lieber! Für Autosteuern und Versicherung müsste das Auto auf meinem Namen laufen und für die GEZ auch. Und für Telefon und Computer habe ich sowieso eine Flarate. Aber ich weiss nicht, ob man dafür nicht ein a.G. (aussergewöhnliche Gehbehinderung) braucht. Ich finde, dass die Behörden einen ganz schön im Unwissenden lassen, was man alles mit seinen Schwerbehindertenprozenten alles in Anspruch nehmen kann. Ich habe noch nie (ausser einen für die DB) ein Merkblatt vom Versorungsamt bekommen. |
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#11
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>>>>> Ich habe 100% Schwerbehinderung mit dem Merkmalen G/B <<<<<
tachchen! höfliche frage: wie bekommt man so ein merkzeichen g+b? ich kennen keinen krebspatienten, der das geschafft hat, egal bei welcher krankheitsgeschicht man staunt immer wieder gruß maaren |
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#12
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Hallo Mareen
es ist egal ob du 100% oder 50% hast, bist du in deiner Bewegung /Fortbewegung nicht eingeschränkt brauchst du kein G oder aG.Hier wird eine WEgstrecke von 2 km bzw. 30m (vielleicht irre ich mich und es sind 60m) als Grundlage grwählt. Kann man diese in der angegeben Zeit nicht bewältigen, bekommt man das G. Verglichen wird man mit dem Durchschnitt seiner Altersgruppe; für einen 90 jährigen ist eine Wegstrecke von 2 km so oder so eher unwahrscheinlich, deshalb bekommt ein 90 wahrscheinlich kein G Das B bekommst du wenn du eine ständige Begleitung im Alltagsleben braucht. Nicht jeder Krebskranke ist auf eine Begleitung angewiesen. Und die "Vorteile" sind Nachteilsausgleiche.... Barbara |
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#13
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Darf ich mich mit einer Frage dranhängen?
Ich habe zu meinen bisherigen 90% ein Merkzeichen beantragt. Auf eine Antwort warte ich seit nunmehr 09.07.07. Ich finde die Bearbeitungsdauer unverschämt lange. Auf eine telef. Nachfrage und eine schriftliche kamen knappe Antworten. Es "hängt" wohl beim medizinischen Dienst. Ist diese lange Bearbeitungsdauer üblich? Danke für Eure Erfahrungen und viele Grüße Christahh |
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#14
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Hallo Christa,
ein Antrag auf Schwerbehinderung bwz. Merkzeichen kann u.U. bis zu 1,5 Jahre dauern. Alles schon erlebt!!! Ich drück Dir die Daumen, dass Du bald eine positive Entscheidung hast!!!!
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Kirsten (42 J.), Blasenkrebs Mai 2004, Illeum-Conduit n. Rad. Zystektomie, Spina-bifida (part. Querschn.lähmung) |
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#15
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Hallo Floh,
Danke für deine Antwort. Es ist wirklich eine Frechheit, solche Bearbeitungszeiten! Ich habe ein Glioblastom, also einen Hirntumor mit statistisch kurzer Lebenserwartung. Dann können meine Erben den Schwerbehindertenausweis als Erinnerung entgegennehmen. ![]() |