Hallo Gina,
allgemein bei Verträgen usw. kenne ich es so, dass ein Änderungsantrag dann gestellt werden kann, wenn die Widerspruchfrist vorbei ist und die "Sache" in Kraft getreten ist. Aber so lange die Widerspruchsfrist noch nicht um ist, dann widersprechen. Aber vielleicht weiß das einer noch genauer.
Hast du bei dir im Ort keine Beratungsstelle? So viel wie ich weiß, ist auch der VdK Ansprechpartner dafür.
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...6vwtRDebH7O5s5