AW: Parkerleichtungen aG, Blauer Parkausweis für Behinderte
Das gilt nur auf öffentlichen Parkflächen, in Parkhäusern, die ja meist privat betrieben werden, ist es dem Betreiber überlassen, wie er das regelt (und eigentlich muss man immer bezahlen, da ja in den wenigsten Parkhäusern Personal ist, die das überprüfen könnten).
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lg
gilda
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