Zitat:
Zitat von Jan64
... Mal eine Frage von mir, gibt es die KFZ-Steuerermäßigung überhaupt ohne Zusatzzeichen wie aG oder B ?...
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Ja, gibt es - Merkzeichen G reicht aus. Man benötigt aber die Berechtigung, den ÖPNV kostenfrei nutzen zu dürfen.
Zitat:
Zitat von helmut 5
...Jeder normal denkende Mensch kann doch erwarten, dass er auf einem Behindertenparkplatz parken darf, wenn er einen Behindertenausweis hat.
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Konsequenterweise sollten die Parkplätze entsprechend umbenannt werden!...
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Nein, so ist das nicht. Wenn man einen Behindertenparkplatz sieht, fällt einem sofort das Rollstuhlsymbol ins Auge. Ich würde, wenn ich es nicht besser wissen würde, dann eher davon ausgehen, dass nur Rollstuhlfahrer den Stellplatz nutzen dürften.
Zur "steuerermäßigungs-widrigen" Nutzung durch die Ehefrau:
Das Auto meiner Eltern war auf beide zugelassen und beide hatten als Gehbehinderte einen SBA mit Merkzeichen G - dann passt das wieder. Vorher (als meine Mutter noch keinen SBA beantragt hatte, obwohl sie schon immer gehbehindert war) war das tatsächlich so, dass meine Mutter nicht zu ihrem eigenen Vergnügen ohne meinen Vater durch die Gegend fahren "durfte".