AW: KK-Finanzierung der HH-Hilfe bei ambulanter Krebstherapie
Hallo,
gem §38 SGB V hat Anspruch auf HH, wer mind. ein Kind unter 12 Jahren hat und Krankheitsbedingt den Haushalt nicht führen kann.
Für HH bei stat. Therapie ist alles im SGB geregelt. Bei amb. Behandlung ist die Satzung der jew. KK maßgebend.
Bei der KK, bei der ich arbeite, bekämst Du HH für die Zeit, in der Du wg. med. Behandlung außer Haus bist. Es geht dabei aber immer in erster Linie um die Versorgung der Kinder und Einkaufen, Wäsche machen, falls das aus med. Sicht nicht möglich ist. D.h. Du würdest stundenweise HH bekommen. Dies aber jedoch nur, wenn es sich nicht um einen "nicht besserungsfähigen Dauerzustand" handelt. Dies ist es dann, wenn sich der Gesundheitszustand innerhalb von 6 Monaten nicht wesentlich verbessert. Dann gibt es aber noch die Familienhife, die vor einiger Zeit noch vom SozAmt finanziert wurde.
Besorge Dir die Satzung der KK oder schreib einfach, warum genau die KK euren Antrag abgelehnt hat. Ich helfe Dir gern weitern.
MfG
Andreas
|