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Alt 26.10.2009, 13:13
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Susi04 Susi04 ist offline
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Standard AW: Pflegestufe

Hallo Kerstin

Ich arbeitet seit 1994 in einem ambulanten Pllegedienst und habe in dieser Zeit vieleicht 10-15 Menschen erlebt, die mehr als Pflegestufe 2 hatten.

Nicht der Pflegedienst legt die Pflegestufe fest, sondern ein Gutachter des Medizinische Dienst der Krankenkassen.
Der Pflegedienst kann höchstens vermuten welche Pflegestufe zuerkannt wird. Sie liegen allerdings bei die Einschätzung sehr häufig richtig

Die Anforderungen für Stufe 3 sind sehr hoch. Es wird nicht die tatsächliche Pflegezeit anerkannt, sondern ein festgelegter Zeitkorridor.
Bei Stufe 3 ist es erforderlich, dass jede Nacht mindestens ein geplanter Einsatz notwendig ist. Und Nacht bedeutet wirklich Nacht, also nicht vor den Zubettgehen.
Es zählen nur die reinen Pflegeleistungen im Bereich der Körperpflege, der Ausscheidungen und der Ernährung.

Ein Einspruch kann an die Pflegekasse gerichtet werde, dabei die Einspruchsfristen beachten.
Begründen würde ich es erst mal nicht, sondern einfach nur schreiben, dass ihr gegen den Bescheid vom...... Einspruch einlegt.

Eine Begründung kann ich nur schreiben, wenn ich den Patienten und das MDK Gutachten genau kenne , einfach so ins Blaue geht das leider nicht.

Aufgrund meiner Erfahrung denke ich, dass Pflegestufe 2 gar nicht so schlecht ist.
Wir hatten vor kurzem eine Patientin, die Pflegestufe 1 bekommen hat, ein paar Tage bevor sie an einer Krebserkrankung verstorben ist.

Viele Grüße
Susi
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