Zitat:
Zitat von Gledi
Hallo!
@Hedi: Zometa ist als Vorsorge gegen (Knochen)Metastasen noch nicht zugelassen, deshalb sind die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet, diese Behandlung zu bezahlen. Allerdings haben bereits große Studien gezeigt, dass es hilfreich ist. Eine Zulassungserweiterung für dieses Medikament ist beantragt. In dieser Situation ist eine sog. Einzelfallentscheidung möglich, ob eine Patientin zu Lasten der gesetzlichen KK behandelt werden kann oder nicht. Leider gilt aber wie so oft, wozu die GKK nicht verpflichtet ist, das bezahlt sie nicht.
LG Gledi
|
Hi Gledi
ich habe die Zometa-Infusion nicht bekommen als Vorsorge gegen Knochen-Metastasen.
Ich habe diese Infusion bekommen weil ich bereits eine Osteoporose im
Hüft-Oberschenkel-Knochenbereich
(nur noch ca 72% einer gesunden jüngeren Frau)habe und weil die Antihormontherapie..... Osteoporose als
mögliche Nebenwirkung ausweist.
Von einem Antrag an die KK ist mir nichts bekannt. Wenn..... dann hat sich mein Onkologe drum gekümmert.
Inzwischen habe ich aber in Gesprächen mit betroffenen Frauen erfahren das viele Frauen immer wieder Probleme haben.
Dabei handelt es sich fast immer um Frauen die "nur" vom Gynäkologen und
nicht von einem Onkologen....betreut werden und das es oft Frauen sind die
nicht an einer Studie teilnehmen.
Ob das jetzt Zufall ist oder einen wirklichen Hintergrund hat, mag ich jetzt nicht beurteilen.
Alles Liebe und Gute und ein wunderschönes Wochenende
Grüssli
Hedi