Einzelnen Beitrag anzeigen
  #23  
Alt 27.04.2010, 20:12
reni06 reni06 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 14.03.2007
Beiträge: 278
Standard AW: Krankengymnastik

Hallo I.J.,

das kommt ganz darauf an, welchen Indikationsschlüssel dein Arzt verwendet. Gehen wir mal vom langfristigen Verlauf aus... es stehen dir im Regelfall, also ohne Genehmigung durch deine KK, 30 Behandlungen zu (5 Rezepte a 6 Beh.). Danach ist dein Regelfall ausgeschöpft. Wenn es bis dahin noch nicht besser ist, kann dein Arzt " Verordnung außerhalb des Regelfalls" ankreuzen und dir weitere Beh. verordnen. Dann kann es aber sein, je nachdem bei welcher KK du versichert bist, dass du das Rezept vor Beh.beginn bei deiner Kasse genehmigen lassen mußt. Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich rübergekommen. Dein GdB spielt bei den Verordnungen keine Rolle.

Liebe Grüße reni
Mit Zitat antworten