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Alt 03.02.2010, 23:19
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GlidingGeli GlidingGeli ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo Farina,

zunächst steht dir für 2010 der volle Jahresurlaub zu, auch wenn du erst im Juli wieder arbeitest, plus die Tage aus der Schwerbehinderung, so du einen Ausweis hast.
Für 2009 steht dir auch der Urlaub zu, wann der verfällt, hängt auch vom Arbeitgeber ab. Ich war von Juli 2008 bis Juli 2009 AU. Im Jahr 2008 hatte ich 15 Tage genommen. Eigentlich war der Resturlaub verfallen ( zum 31.3.). Es gibt ein neues europäisches Gesetz, das besagt, dass der Jahreurlaub bei Langzeiterkrankten nicht mehr verfallen darf. Im November wurde mir dann noch der gesetzliche Urlaub von 2008 zugestanden, d.h. ich hatte für 2009 insgesamt 30 Tage + 6 Tage wegen MdE, + 5 Tage aus 2008 Urlaub. Bei den zusätzlichen Tagen ist mein Arbeitgeber etwas großzügiger. Vielleicht solltest du mal Kontakt zur Personalabteilung aufnehmen, wenn du absehen kannst, dass du bals wieder anfängst zu arbeiten. Wenn die eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell planst, bist du weiterhin krank geschrieben und kannst in der Zeit keinen Urlaub nehmen.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.

LG
GlidingGeli
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Mögest du dir die Zeit nehmen,
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