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Alt 11.02.2010, 15:13
Nicole1009 Nicole1009 ist offline
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Standard AW: Urlaubsanspruch bei Krankengeld

Hallo,

der Urlaubsanspruch bei Langzeitkranken darf nicht mehr verfallen. Der Europäische Gerichtshof hat leztes Jahr entschieden, dass der Urlaub immer bestehen bleibt - heißt also im Extremfall, dass man jahrelang den Urlaub "sammelt". Es ist auch egal welche Regelung im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag getroffen worden sind - das Europäische Recht hat vorrang.

Dies gilt allerdings nur für wirklich Langzeitkranke!

EuGH, Urt. v. 20.01.2009 - C-350/06; C-520/06

Gruß

Nicole
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