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Alt 12.02.2003, 20:06
Gast
 
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Standard Einstufung im Behindertenpass

Hallo Bettina,
Bekanntlich wird z. B. nach einer Brustkrebs-Operation vom Versorgungsamt auf Antrag der Grad der Behinderung auf 50 % und gegebenenfalls mehr zunächst auf 5 Jahre festgesetzt.
Behinderungsgrad in den ersten fünf Jahren nach Brustkrebs
Stadium Grad der Behinderung (GdB)
I (T1, NO, MO) 50 Prozent
II (T2, N1, MO) 60 Prozent
darüber rund 80 Prozent
Bei Lymphödem je nach Funktion von Arm und Hand
Nervenlähmung 80 Prozent
Kann aber auch von Amt zu Amt verschieden sein.
Gruß Renate
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