AW: Wiedereingliederung wie geht das
Hallo Irene,
über die Wiedereingliederung kannst du dich bei deiner Krankenkasse erkundigen (und auch über deinen Rentenversicherungsträger, sofern du vorher eine Kur gemacht hast, ist er der Kostenträger).
Dein Arzt entscheidet, wie die Wiedereingliederung ablaufen soll, also wie viel Stunden du arbeitest und wie sich das steigert und über welchen Zeitraum. Das sprichst du dann mit der Krankenkasse ab (die stimmt eigentlich immer zu) und dein Arbeitgeber muß auch zustimmen. Während der Wiedereingliederungszeit zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, du bekommst weiterhin Krankengeld von deiner Krankenkasse.
lg
Martina
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