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Alt 24.02.2006, 00:06
Norma Norma ist offline
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Registriert seit: 06.11.2005
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Standard AW: EU Rentenbeantragung

Hallo an Alle,

natürlich gilt "Reha vor Rente" nur für diejenigen, wo voraussichtlich eine Besserung hergestellt werden kann.
Da hab ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt; sorry.

Bei Jupp allerdings wird wohl erst die Reha kommen, denn während meiner Reha waren mehrere Kehlkopflose vor Ort.

Im Übrigen (an Hella) würde ich mich nicht von irgendwelchen Aussagen von Ärzten, MDK oder Krankenkasse kirre machen lassen.
ALLE diese Institutionen stehen UNTER einem Reha-Arzt!

Tatsache ist auch, dass ALLE, die VOR 1961 geboren sind, einen Vorteil haben. Sie können noch für berufsunfähig erklärt werden...und Jupp scheint dazu zu gehören.

In meinem Fall war übrigens die bewilligte Rentenhöhe GENAUSO HOCH wie das Krankengeld. Das lag an den Hinzurechnungszeiten (geschenkte Arbeitsjahre bis zum 60. Lebensjahr).

Die Rentenkassen sind leer und je jünger ein Rentenantragsteller ist und je größer die Wahrscheinlichkeit ist, dass er einen leistungsbezogenen (anderen) Arbeitsplatz erhalten kann, umso unwahrscheinlicher ist eine Rentenbewilligung.
Es sei denn, die Metas kommen...*nicht wünsche!*

Dass eine Krebserkrankung aber auch psychische Folgen hat, muss dann auch noch erst durch psychologische Atteste nachgewiesen werden.
Für mich ist es eigentlich logisch, dass wir psychisch angeschlagen sind....oder?

Liebe Grüße
Norma, die gelernt hat, dass psychologische Atteste Gold wert sind
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