Adjuvante Misteltherapie nur noch wenige Tage!
Liebe Leserinnen,
das Bundessozialgericht in Kassel hat jetzt ein Urteil zum Streit um Mistelpräparate gefällt (Az.: B 6 KA 25/10 R):
Danach dürfen homöopathische und athroposophische Mistelpräparate in der adjuvanten Krebstherapie künftig nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. Die palliative Krebstherapie bleibt davon unberührt, d.h. hier kann weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden.
Das Urteil soll jedoch erst nach Veröffentlichung in den Fachzeitschriften gültig sein. Es bleiben jetzt also nur einige wenige Tage, um sich adjuvant ein Kassenrezept ausstellen zu lassen!
Alles Liebe, Haram
|