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Alt 02.03.2010, 16:22
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?

Hallo Gina,
ich denke mal, das war nur ein Tipp von deiner KK. Du beziehst dann also
ALG I, obwohl du nicht arbeitsfähig bist, versteht ich nicht. Ich kann mir
schon denken, daß du dem AA dann deine Krankmeldungen vorlegen sollst,
damit du nicht vermittelt werden kannst, denn wenn du gemeldet bist,
mußt du ja dem Arbeitsmarkt zur verfüung stehen. Aber das kommt mir vor, wie wenn einer (sprich Amt) dem anderen den schwarzen Peter zuschiebt.
Wenn du nicht arbeitsfähig bist müßtest du doch EU-Rente bekommen.
Aber es kann auch sein, daß du beim AA das sogenannte Nahtlosigkeits-
geld bekommst, da gibt den Paragraphen ich glaub 124.
Ist schon alles sehr kompliziert.
Gruß Altmann
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