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Alt 31.03.2004, 20:28
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
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Standard Krankengeld --> Arbeitslosengeld?!?

Hallo Carmen,
Du brauchst nicht bei Deinem Arbeitgeber zu kündigen. Ich habe das alles gerade hinter mir und erzähl Dir einfach mal bissl zum Ablauf.

Nach Ablauf des Krankengeldes (längstens 78 Wochen) steht Dir bis zur endgültigen Verrentung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld zu gem. der sog. Nahtlosigkeitsregelung des III. Sozialgesetzbuches - glaube § 125 war das).
Du gehst zum Arbeitsamt mit dem Schreiben der Aussteuerung Deiner Krankenkasse und beantragst Arbeitslosengeld. Um sofort einen Anspruch zu haben mußte ich ankreuzen, daß ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Allerdings hätte ich keine Schreiben zu Vorstellungsgesprächen bekommen derweil. Erst prüfte ein Amtsarzt (bei mir nach Aktenlage) ob ich fähig sei mindestens 15 Wochenstunden zu arbeiten, was nicht der Fall war. Wundere Dich auch nicht über die Formulare, die Du ausfüllen mußt, die sind keineswegs auf Kranke wie wir zugeschnitten, sondern wirklich nur rein auf Arbeitslose, die ihren Job verloren haben.

An Unterlagen brauchte ich die Lohnsteuerkarte, meinen Schwerbeschädigten-Ausweis, Einkommensnachweis (mein ich auch). Ich bekam noch zwei Forumulare mit. Eines mußte die Krankenkasse mit Angaben der gezahlten Krankengelder ausfüllen, das zweite mein Arbeitgeber. Das waren mein ich Angaben zu der Art der Arbeitstelle und den damit verbundenen Belastungen.

Beides reichte ich wiederum beim Arbeitsamt ein. Nachdem der Amtsarzt nach Aktenlage befundet hat, daß ich keine 15 Wochenstunden mehr arbeiten konnte, bekam ich ein Schreiben vom Arbeitsamt. Die Nahtlosigkeitsregelung greift nur, solange die Rente nicht durch ist. Natürlich möchten die einen ziemlich rasch auf die Rentenkasse abschieben. Ich mußte innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Schreibens einen Rehaantrag stellen, der gleichzeitig als Antrag auf Verrentung gilt.

D.h. erst muß eine Rehamaßnahme durchgeführt werden und dann befundet der Rehaarzt, ob ich wieder arbeiten kann (über 15 Stunden die Woche) oder eine Verrentung erfolgt. Dieser Ablauf zieht sich bei mir seit Mai (Antragsstellung) bis jetzt.

Eine Reha im November mußte ich wegen Rezidiv verschieben und konnte sie bis heute nicht antreten. Solange ist auch die Entscheidung der Verrenung ausgesetzt, die dann im Endeffekt rückwirkend ab Antragsstellung gelten würde.

Wünsche Dir viel Erfolg und lass Dich von den Ämtern nicht unterkriegen.

Liebe Grüße
Tina
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