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Alt 07.01.2004, 16:27
Tina NRW Tina NRW ist offline
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Registriert seit: 04.10.2003
Beiträge: 432
Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Also ihr Lieben,
auch ich hatte heute ein Telefonat mit meiner Krankenkasse (Barmer). Bislang waren Niedrigeinkommen (bis 983 Euro) von den Zuzahlungen befreit, wenn ein Antrag gestellt wurde. Auch diese generelle Befreiung gibt es nicht mehr.

Wer nun als chronisch krank zählt oder nicht, ist noch nicht festgelegt. Derweil müssen alle erst einmal mit den 2% vom Brutto-Haushaltseinkommen rechnen. Dazu gehören alle Einkünfte der im Haushalt lebenden Personen, also auch Kinder, die eigenes Geld haben durch Ausbildung oder Beruf.

Ich habe heute einen Brief an die Barmer gefaxt und gebeten, die mögen mir meine Belastungsgrenze anhand der bescheinigten Einkünfte in der Anlage berechnen. Sollten vielleicht einige von euch, die nur geringes Einkommen haben auch gleich machen. Schreibt eurer KK mit der Bitte um Berechnung etwa Folgendes...

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um Berechnung meiner Belastungsgrenze gemäß der/den beigefügten Bescheinigung/en für das Jahr 2004.


Bescheinigungen können sein : Rentenbescheide, Arbeitslosengeldbescheide, Arbeitslosenhilfebescheide, Sozialhilfebescheide und Verdienstbescheinigungen der Arbeitgeber. Nicht vergessen, daß ihr den Nachweis für jedes verdienende Mitglied braucht.

Grob berechnen könnt ihr eure Belastungsgrenze auch selber, dazu zählt eure Bruttoeinkünfte aller verdienenden Personen im Haushalt zusammen, multipliziert das mit 12. Davon dann 1 oder 2% ausrechnen und ihr habt in etwa einen Überblick´.

Beispiel:
Einkommen der Frau 600 €uro
Einkommen des Mannes 1800 Euro
Einkommen des Sohnes 800 Euro
-------------------------------------------
Gesamteinkommen Brutto 3200 Euro pro Monat
x 12 = 38.400 Euro pro Jahr
davon 1% 384 Euro
davon 2% 768 Euro
Aufwendungen darüber hinaus können von der Zuzahlungspflicht für den Rest des Jahres befreit werden.

Belege sammeln ist ganz wichtig. Beim Arzt bekommt man wg. der Praxisgebühr eine Quittung (wie ein Rezept). Andere Ärzte haben schon trotz Überweisungsbeleg die Quittung zu sehen verlangt, also besser das Ding in den Geldbeutel und mitschleifen.
Die meisten Apotheken bieten Kundenkarten an und erfassen alle getätigten Rezepte und Käufe im Computer und können die Liste bei Bedarf jederzeit ausdrucken lassen oder den aktuellen Stand nennen.
Einige Krankenkassen haben auch Heftchen an die Patienten ausgegeben, wo man sich alles quittieren lassen kann.

Alle diejenigen, die bisher unter chronisch krank liefen und Fahrten zu regelmäßigen Therapien haben, empfehle ich bereits jetzt diese Formulare ausfüllen zu lassen vom Arzt und zur KK zu schicken.
http://www.magic-seidenmalerei.de/im...ahrtkosten.htm
Ab diesem Jahr müssen die Fahrten vorher genehmigt werden.

Liebe Grüße und viel Durchblick wünscht euch
Tina

P.S.: Eine Diskussion über diese Sache wird bereits hier schon geführt, vielleicht können wir uns auf einen konzentrieren, da0 nicht überall im Forum verteilt Beiträge stehen und am Ende da niemand mehr durchblickt... wäre schön

http://www.krebs-kompass.de/Forum/sh...d.php3?id=6712
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