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Alt 01.09.2006, 13:45
RAin Ott RAin Ott ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo zusammen.

wenn die Deutsche Rentenversicherung tatsächlich Anweisung hat, Überprüfungsanträge nicht zu bearbeiten, wäre das skandalös.
Für diese Fälle gibt es aber die Untätigkeitsklage.

Ich bearbeite aktuell viele dieser Fälle und kann dies bislang nicht bestätigen. Allerdings wird seitens der Rentenversicherung mitgeteilt, dass eine Bearbeitung erst einmal nicht erfolgt, bis intern geklärt wurde, wie zu verfahren ist.
Dies kann insofern problematisch werden, als dass das SGB eine Ausschlussfrist von 4 Jahren vorsieht, innerhalb derer Ansprüche auch rückwirkend geltend gemacht werden können.
Auch wenn es meiner Ansicht nach treuwidrig ist, sich bei einem von Anfang an rechtswidrigen Bescheid auf derartige Fristen zu berufen, würde ich dennoch empfehlen, Ansprüche umgehend geltend zu machen.

Betroffen sind alle, die nach dem 01.01.2001 eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten (prüfen: Anlage 6 des Rentenbescheids, hier Minderungs des Zugangsfaktors) und bei Rentenbezug unter 60 waren.
Der Abschlag darf erst ab dem 60. Lebensjahr vorgenommen werden, für den Zeitraum dazwischen nicht.

Außerdem können diejenigen betroffen sein, die Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhalten, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Urteil steht.

Weiterhin sind von der Entscheidung auch Zusatzrenten (Betriebsrenten) des öffentlichen und kierchlichen Dienstes berührt, weil die Satzungen dieser Kassen auf die entsprechenden Regelungen des § 77 SGB VI verweisen.

Übrigens liegt dem Bundesverfassunggericht eine Vorlagebschluss des BSG vor bezüglich der Rentenabschläge im Allgemeinen.
Hier soll geprüft werde, ob es verfassungsgemäß ist, die Abschläge, die den Vorteil der vorzeitigen Inanspruchnahme ausgleichen sollen, bis zum Lebensende von der Renten anzuziehen, da rein rechnerisch der Vorteil irgendwann ausgeglichen sein müsste.

Auch hier scheint sich demnach etwas zu tun, das würde dann auch die Altersrentner betreffen.

In Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier um die eigene, lebenslange Rente handelt, und es in manchen Fällen um hohe Summen geht, die man zurückfordern kann, kann ich die Passivität einiger user in diesem Thread nicht nachvollziehen. Eindeutiger kann ein Anspruch nicht formuliert sein.
Jeder muss seinen Anspruch individuell durchsetzen und nicht auf Sammelklagen (die es nicht gibt) o.ä. warten oder sich einreden, dass das alles eh nichts bringt.

Der VDK und der SOVD sind gute Anlaufstellen, für diejenigen, die sich dies allein nicht zutrauen.
Ansonsten kann man sich an jeden Rechtsanwalt, der mit dem Rentenrecht oder Sozialrecht vertraut ist, wenden.

Ich hoffe, mich nicht allzu sehr wiederholt zu haben und danke shalom für seinen Einsatz.
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