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Alt 15.01.2005, 11:04
Gast
 
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Standard Schwerbehindert?

Hallo Beate,

für Non-Hodgkin-Lymphome haben wir hier wahrscheinlich keine Experten. Ich kann dir aber Folgendes zum Thema Kürzen der Prozente erzählen:

Die Mitteilungen des Versorgungsamtes hören sich ja immer so an, als wenn der Fall kurz vor Ablauf der Heilungsbewährung nochmal geprüft würde. Dies ist aber nur eine "Scheinprüfung", d. h. der Arzt des Versorgungsamtes schaut sich die ALTEN Akten noch mal an und legt dann einen niedrigeren Prozentsatz fest. Die behandelnden Ärzte werden NICHT nochmal befragt.

Deswegen muss man vor Ablauf der Heilungsbewährung unbedingt einen Änderungsantrag stellen. Das ist dasselbe Formular wie der Erstantrag. Dort kann man dann insbesondere neu aufgetretene Krankheiten und die behandelnden Ärzte angeben. Sie werden dann auf alle Fälle neu befragt.

Ansonsten kann man sich die Tabelle, die ich weiter oben (02.09.2004) genannt habe, runterladen und sich dort auf die Suche nach seinen Krankheiten machen. Leider werden die Prozente nicht addiert, also: 2 Krankheiten mit 40% geben nicht zusammen 80%. Der Versorgungsarzt legt einen Gesamtprozentsatz fest.

Unser Schwerbehinderten-Beauftragte hat bisher die Erfahrung gemacht, dass man als Krebskranker nach Ablauf der Heilungsbewährung meist auf 30-40% heruntergesetzt wird. Man ist dann also nicht mehr SCHWERbehindert, also kein Kündigungsschutz und kein Sonderurlaub mehr!

Viele Grüße
Monika
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