Thema: EU Rente
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Alt 19.08.2009, 17:30
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: EU Rente

Hallo Sandy
deinen AG solltest du informieren, da wenn das Krangengeld ausläuft du technisch gesehen wieder arbeitsfähig bist (eigentlich steht dir ja das Nahtlosigkeitsgeld zu) Mein AG wollte eine Bescheinigung vom Nahtlosigkeitsgeld (bzw die hat das Amt erstellt) und danach fordern die mich auf eine formlose Bescheinigung dass ich weiter AU bin.
Du bist zwar als Rentenantragsteller in der Krankenversicherung der Rentner, jedoch wenn deine Rente nicht vor dem Auslauf des Krankengeldes bewilligt ist, bist du freiwillig verichert und mußt dann einen Antrag stellen. Sollte dein Mann nicht in der GKV sein, wird sein Einkommen zur Hälfte mitberechnet. Also entweder familienversichert oder freiwillig. Warum bekommst du kein Nahtlosigkeitsgeld? Sondern direkt Hartz4? Auch wenn du keine Lust auf Ämter hast und den ganzen Mist....handelst du nicht richtig im Sinne der Gesetze, könntest du noch mehr Ärger bekommen.
Wie schon geschrieben, ruht dein Arbeitsverhältnis für die Zeit der befristeten rente

Auch wenn du Ärger mit deinem AG hast, du solltest(mußt) ihn informieren. Zu der Frage, ob dein Mann deinen AG informieren muss, wenn du stirbst ganz einfach Ja!

Ich drücke dir die Daumen, dass die Bewilligung schnell geht.

Gruß
Barbara
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Liebe Grüße
Barbara
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