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Alt 12.07.2018, 01:53
lotol lotol ist offline
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Standard AW: Rentenantrag zu spät gestellt

Liebe Kontra,

Zitat:
... Also ist es der RV aus irgend einem Grund wichtig, dass ich auch so brav bin und es mache.

Die Pauschalisierung dahingehend, dass der Gesetzgeber keinen Ermessensspielraum hat, muss ich ja erstmal nicht akzeptieren.
Könnte auch sein, daß die RV den Widerspruch nur der Ordnung halber "vom Tisch haben" will.

Ist übrigens eine ganz interessante Frage, wie Dein Widerspruch rechtlich einzuordnen ist, obwohl an sich gar keine Widerspruchsmöglichkeit vorgesehen ist.
Aus meiner Sicht bringst Du mit Deinem Widerspruch zum Ausdruck, daß Du das Vorgehen/Einordnen des Sachverhaltes (in Deinem Fall) der RV für rechtswidrig hältst.

Dem stehen jedoch "festgeschriebene" Regelungen entgegen, an denen sich die RV nicht nur orientiert, sondern auch zu orientieren hat.
Nicht aus Gründen der Schikane von Bürgern, sondern nur, damit Gleichbehandlung in allen Fällen sichergestellt werden kann.

Die Pauschalisierung bzgl. nicht vorhandenem Ermessensspielraum mußt Du schon akzeptieren, wenn das so "festgeschrieben" ist, weil das damit "Gesetzeskraft"/Bestand hat.

Allerdings kannst Du auch selbst verifizieren, ob tatsächlich kein Ermessensspielraum vorhanden ist:
Indem Du Dir die Formulierungen in der Regelung mal sehr genau ansiehst.

Denn für Ermessensspielräume gibt es typische Formulierungen in Gesetzen:
Sogen. "Sollte"...- oder auch "Kann" i.d.R...- oder "Darf" i.d.R. nicht...-Bestimmungen o.ä.
Womit natürlich auch Ausnahmen/Abweichungen von der ganz generellen Regelung möglich sind; d.h. es wird von vornherein ein Ermessensspielraum vorgesehen.

Beispiel aus dem Baurecht:
Du willst in Deinem Grundstück eine Garage bauen/hinstellen.
Dann darf die (nach bayerischem Recht) nicht höher als 2,75m sein und sollte auch allseits zu den Grenzen der Nachbarn einen Abstand von 40cm haben.

Diese Regelung hat nur die Zielsetzung, daß Du auch dann eine Garage bauen darfst/kannst, selbst wenn das Deinem Nachbarn nicht "gefällt".
Die Absicht des Gesetzgebers ist dabei, daß jeder an sich seine Vorstellungen wie er ein Grundstück nutzen können will, auch realisieren kann, ohne "Zoff" mit seinen Nachbarn zu bekommen.

Sind aber (gute) Nachbarn damit einverstanden, daß für (gelegentlich notwendige) Reparaturen an der Garage ihr Grundstück dafür betreten werden kann/darf, unterschreiben sie beim Bauantrag auch, daß sie mit einer Grenz-Bebauung einverstanden sind, womit die 40cm Abstand zur Grenze irrelevant gemacht werden können:
Ist also eine Ausnahme der allgemeinen Regelung.

Zitat:
Ich lasse es daher auf jeden Fall weiter laufen.
Und wie bereits ausgeführt: Den Gang zum Rechtsanwalt spare ich mir.
Würde ich - schon rein interesseshalber, wie sich das weiter entwickelt - auch nicht anders handhaben.
Gang zum RA bringt absolut nichts:
Denn Erfolgswahrscheinlichkeiten für eine Rechts-Streitigkeit kann man auch Gesetzes-Texten entnehmen.

Zitat:
am 01.07.2016 habe ich mich mit einem Laden selbständig gemacht. Nach 10 Monaten Selbständigkeit kam die Diagnose (Mai 2017). Anfangs habe ich mir Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen; ich war zwar freiwillig gesetzlich krankenversichert, jedoch ohne Krankengeldbezug.
Während der Krankheitsphasen - insbesondere gegen Ende der Chemo - konnte ich überhaupt nicht mehr arbeiten, das hat dann mein Mann, die Kinder, Leute aus der Nachbarschaft und eine Aushilfskraft auf Minijobbasis gestemmt. Das hat viel Kraft und auch Geld gekostet.

Wenn man selbständig ist, ist das eben so. Ich hadere damit nicht.
Wie sieht es denn damit derzeit aus?
Kannst Du Deine Selbstständigkeit wieder einigermaßen gut selbst "stemmen"?
Oder besteht wenigstens "Aussicht" dazu, daß Du das wieder tun können wirst?


Liebe Grüße
lotol
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Krieger haben Narben.
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1. Therapie (2016): 6 Zyklen R-CHOP (Standard) => CR
Nach ca. 3 Jahren Rezidiv

2. Therapie (2019/2020): 6 Zyklen Obinutuzumab + Bendamustin => CR
Nach ca. 1 Jahr Rezidiv, räumlich begrenzt in der rechten Achsel

3. Therapie (2021): Bestrahlung
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