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Alt 05.11.2006, 14:45
Sybilles Sybilles ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo

ich habe mal meine Unterlagen durchsucht und möchte noch was zum Thema Schwerbehinderung anfügen.

"Kündigungsschutz: Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des integrationsamtes (§85 SGB IX). "

Dazu einen Link für den vollen Wortlaut:

http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-155/i.html


Ich werde den Text auch in den Thread "Schwerbehinderung" einstellen.
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Liebe Grüße

Sybille
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