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Alt 20.02.2011, 12:26
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Wann Verlängerung EU-Rente

Hallo abertausendweit,
also es liegt erst mal an der Person des Gutachters und dessen Wohlwollen
und dessen Entscheidung. Bei mir z. B. "Die Patientin erscheint nicht vor-
gealtert", welch eine Feststellung.
Es geben auch die Reha-Doktoren eine Begutachtung und Feststellung ab,
ob die dann von der DRV akzeptiert und beachtet werden ist fraglich.
Also wenn schon fest steht, dass Deine Mutter nur noch unter 3 Stunden
arbeiten kann und die erneute Reha dies auch wieder feststellt, dann denke
ich nicht, dass es da mit der EU-Rente Probleme gibt.
Aber bei der DRV muss man auf alles gefasst sein.
Einfach probieren und nicht locker lassen.
Gruss Altmann
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