Einzelnen Beitrag anzeigen
  #12  
Alt 16.01.2012, 20:19
mutzilein mutzilein ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.04.2009
Ort: im schönen Vogelsberg
Beiträge: 50
Standard AW: Widerspruch Neueinstufung GdB

Guten Abend an alle,
ich habe diesen Fred mal aus der Versenkung geholt, da ich im Dezember 2010 schon was dazu geschrieben habe und mich das Thema eingeholt hat.
Anfang Dezember 2011 bekam ich ein Schreiben vom Versorgungsamt in dem man mir mitteilte, das im Rahmen der Heilungsbewährung keine Erkrankung mehr aufgetreten ist und mein GdB deshalb auf 30 heruntergestuft wird. Ich hatte eine Frist zur Stellungnahme und habe einen 2 Seiten langen Brief geschrieben, warum ich anderer Meinung wäre. Jetzt habe ich den Bescheid bekommen, der GdB wurde auf 50 heruntergestuft und somit habe ich wenigstens die 5 Tage Zusatzurlaub und die steuerliche Vergünstigung weiterhin.
Ich kann euch nur dazu ermutigen, eine genaue Ausführung eurer Beeinträchtigungen zu schildern, ich denke, dass hat mir geholfen.
Allen noch einen schönen Abend und viele Grüße von der Mutz
__________________
Wir sollten öfter etwas tun, das keine Eile hat, das kein Ziel verfolgt und sich nicht lohnen muss

(Jochen Mariss)
Mit Zitat antworten