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Alt 03.02.2010, 11:19
Stefans Stefans ist offline
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Standard AW: Sterbehilfe - was meint ihr dazu ?

Zitat:
Zitat von Wolfgang008 Beitrag anzeigen
werde die künstliche Ernährung nicht frühzeitig absetzen, keine Spritze zu viel verabreichen .
Also, Klartext, konkretes Beispiel:
Meine Frau ist an Krebs gestorben. Sie hat schriftlich, durch notariell beglaubigte Patientenverfügung, als auch mündlich in der Klinik, gegenüber Pflegepersonal, Stationsarzt, Onkologin, Oberarzt wiederholt klaren Geistes geäußert, dass sie die parenterale ("künstliche") Ernährung für sich nicht will. Patientenverfügung war nicht aktuell, weil sie geistig völlig klar war. Ebenso klar war, dass sie auf dieser Art passiver Sterbehilfe besteht. Sie wollte langsam aber sicher verhungern. Und als Krankenschwester war ihr auch völlig klar, was das für sie bedeutet.

Sie hat ihre Entscheidung zu einem Zeitpunkt gefällt und geäußert, der dir sicher als "frühzeitig" erscheinen mag. Zu dem die Ärzte sagten: "wir sind medizinisch noch lange nicht am Ende, wir können noch ganz viel für sie tun. Aber sie hat NEIN gesagt. Obwohl sie weitmöglichst schmerzfrei war und klar im Kopf. Sie konnte sogar noch allein auf den WC-Stuhl, konnte mit Besuchern sprechen, telefonieren, lachen usw.

Nach dem, was du hier über deine Berufsauffassung gesagt hast, hättest du meine Frau in dieser Situation gegen ihren Willen parenteral ernährt. Sehe ich das richtig?

Zitat:
Wenn ich mich dann schuldig gemacht haben sollte, dann werde ich es weiter tun, denn mit meinem Gewissen muß ich leben .Und das sagt mir, erst alle Hilfen, vorausgesetzt der Patient leidet durch die nicht, im vollen Umfang anbieten, denn auch da wird gern , weil es eine Priesfrage ist, geschludert.
_Anbieten_ kannst du gerne. Aber du sprichst nicht von 'anbieten', sondern von "gegen den expliziten Willen des Patienten zwangsverabreichen". Ob du dich damit 'schuldig' machst, ist eine Frage deines Gewissens. Auf jeden Fall machst du dich eindeutig strafbar. Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten ist Körperverletzung und wird strafrechtlich auch so behandelt.

Und wenn meine Frau auf ihrem Leidensweg jemandem wie dir - dem die Rechtslage nach eigenem Bekunden völlig egal ist und der sein "Gewissen" über den erklärten Willen seiner Schutzbefohlenen stellt - als Pflegepersonal begegnet wäre, dann hätte ich alles daran gesetzt, dass du nicht nur umgehend deinen Job verlierst, sondern wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung bestraft wirst. Das ist doch wohl völlig klar.

Zitat:
Die Antwort auf die Mordfrage würde wieder einmal eine Diskussion herauf beschwören, denn auch Mord hat schleichende Übergänge, gerade in der Gesundheitsmedizin. Oder ist dir auch entgangen ,dass viele Morde nicht aufgedeckt werden, was schon oft beklagt wurde?!
Du hast den Begriff hier eingeführt, nicht ich! Dass es Tötungen von Pflegefällen mit großer Dunkelziffer gibt, ist mir nicht entgangen, sondern ich habe es in meinem posting vom 1.02. explizit angesprochen. Darfst du gerne nachlesen.

Zitat:
Mir ist das Risiko einfach zu groß, die kriminellen Energien sind mir zu ausgeprägt
Der einzige, der in diesem thread unzweifelhaft ausgeprägte kriminelle Energie zeigt, bist du. Bei der Vorstellung, als Pflegefall von deinem Gewissen abhängig zu sein, läuft es mir eiskalt den Rücken runter...

Zum Glück war meine Frau in einer guten Klinik, wo niemand ihren Willen in Frage gestellt hat. Ich hielt das damals für selbstverständlich. Aber wenn ich dich so reden höre, wird mir langsam klar, dass ich für diesen Glücksfall wohl ziemlich dankbar sein sollte.

Viele Grüße,
Stefan