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Alt 07.01.2004, 20:25
Gast
 
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Standard neue Reglung ab 2004...HILFE !

Mein derzeitiger Wissensstand:

aus einem Antwortkatalog der IKK Weser-Ems:

Wer ist schwerst chronisch krank ?

Jeder Versicherte, der sich in Dauerbehandlung wegen derselben Erkrankung über ein Jahr mit mindestens zweimaliger ärztlicher Behandlung pro Quartal befindet und zusätzlich eines der folgenden Kriterien:

mindestens zwei stationäre Behandlungen wegen derselben Erkrankung in den letzten zwei Jahren,

Grad der Behinderung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 %, dieselbe Erkrankung muss in dem Bescheid als Begründung aufgeführt sein,

Pflegestufe 3.

Die bisherigen Bescheinigungen über eine chronische Erkrankung werden unwirksam

Anke
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