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Alt 02.08.2014, 16:35
PetraS61 PetraS61 ist offline
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Standard AW: Individueller Heilversuch - Erfahrung - worauf kommt es an?

Hallo nadjushenka,

sicher kann man bei der Krankenkasse immer Leistungen beantragen, die sonst eigentlich außerhalb des Leistungskataloges liegen. Ob und in welchem Umfang die Behandlung bzw. die Kostenübernahme dann bewilligt wird, ist bei ambulanten Leistungen leider sehr ungewiss, wenn es sich um "Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden" (NUB) handelt.

Geht es allerdings um eine Krankenhausbehandlung (?) bzw. eine Behandlung, die nur in einem Krankenhaus durchgeführt werden kann (wenn nicht generell, so vielleicht aufgrund des Gesundheitszustandes Deiner Mutter ???), sind die Aussichten vielleicht etwas besser, insbesondere wenn dafür bereits eine DRG-Fallpauschale existiert, nach der das (Vertrags-)Krankenhaus mit der Krankenkasse abrechnen könnte. Die Crux dabei ist, dass nicht automatisch eine Krankenhausbehandlung in Anspruch genommen werden kann, nur weil ambulant eine Kostenübernahme ausgeschlossen ist.
Die Ärzte in Düsseldorf haben doch sicher öfter mit dieser neuen Behandlungsmethode zu tun und müssten Dir genauere Informationen geben können, wie die Behandlung erfolgen soll und was Du dann zu beantragen hast.

Einen Kulanzantrag kann man eigentlich immer stellen, nur sollte man evtl. in Betracht ziehen, die Behandlungskosten doch selbst tragen zu müssen, wenn es sich um eine neue Behandlungsmethode handelt und der Gemeinsame Bundesausschuss keine Empfehlung zur Aufnahme in den (ambulanten) Leistungskatalog gegeben hat, was wohl bei der von Euch in Aussicht genommenen Behandlung der Fall zu sein scheint. In welcher Höhe würden sich eigentlich die Kosten bewegen?
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lg,
Petra
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