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Alt 06.02.2014, 21:24
Terri Terri ist offline
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Beiträge: 110
Standard AW: Einkommnessteuererklärung

Hallo,

ich würde auch gern eine Frage stellen: Nach Mamma-CA 07/2011 habe ich einen GdB von 60 erhalten. 11/2013 habe ich durch Zufall erfahren, dass die Einstufung zu niedrig war, ich habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt und rückwirkende Änderung beantragt. Und heute habe ich tatsächlich die Neufeststellung auf GdB 90 gültig ab 2011 erhalten.

In meinen Steuererklärungen für 2011 und 2012 habe ich natürlich nur einen GdB von 60 angegeben. Kann ich das jetzt noch nachträglich für die beiden Jahre geltend machen? Und falls ja, wie mache ich das?

Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

liebe Grüße
terri
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