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Alt 14.08.2017, 11:01
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
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Standard AW: Rektum-Ca Schwebi

Liebe Polly 17,
die Einstufung erfolgt wie Heribert und Safra schon schrieben, an Hand der Tumorklassifikation, es sei denn Du hattest schon vorher andere Erkrankungen und es geht jetzt darum, den Grad der Schwerbehinderung so zu belassen oder Dich höher einzustufen.Als Beispiel sei nur genannt, wenn jemand vor der Krebserkrankung bereits eine Hörbehinderung hat und nun die Neueinstufung beantragt.

Der Inhalt des Arztbriefes ist entscheidend. Wenn es um den Abschlussbrief der Krankenhausbehandlung geht, dann stehen eigentlich dort alle wichtigen Information,z.B. die Anlage eines Stomas.

Du solltest die jetzt vorliegenden Unterlagen einreichen, schreibst noch etwas zu den vorhandenen Beschwerden und schickst dies zurück ans Amt. Sollte sich später die Situation verändern, kann man eine Höherstufung beantragen.Es macht keinen Sinn länger zu warten, da die Ämter längere Bearbeitungszeiten haben.

Die behandelnden Ärzte müssen von Deinen angegebenen Beschwerden Kenntnis haben. Denn sie werden von den Ämtern auf dem Dienstweg angeschrieben und um eine Stellungnahme gebeten.

Im Sozialrecht ist der Tag der Antragstellung wichtig, außerdem sollte man den Brief an die Behörde immer per Einschreiben schicken,um einen Nachweis zu besitzen.

Herzliche Grüße,
Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (14.08.2017 um 15:01 Uhr)
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