Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 05.11.2009, 14:48
Elisabethh.1900 Elisabethh.1900 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2009
Beiträge: 2.241
Standard AW: Witwerrente bei Arbeitslosigkeit

Lieber Sashman, herzlich willkommen im Forum, auch wenn Du aus einem traurigen Anlass hierher gefunden hast.

Dein Vati muss die Neuberechnung der Witwerrente im Dezember beantragen, wenn sich durch die Arbeitslosigkeit sein Einkommen verändert. Von allein melden sich der Rentenversicherungsträger und die Berufsgenossenschaft nicht. Es gibt sog. Freibeiträge, also Einkommen, welches nicht mit angerechnet wird, wenn die DRV die Höhe der Witwerrente festlegt. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig (schon jetzt im November) zu stellen, da Sozialleistungen erst ab dem Tag der Antragstellung gewährt werden.

Sollte es bei der Berechnung Schwierigkeiten geben, dann besteht immer die Möglichkeit sich unabhängig beraten zu lassen, z.B. beim VDK oder dem Sozialverband Deutschlands. Beide Organisationen haben in allen Bundesländern ihre Geschäftsstellen.

Dort muss man allerdings Mitglied sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich Hilfe bei einem Privaten Rentenberater zu holen, dies ist teurer (Gebührenordnung ähnlich wie beim Rechtsanwalt).

Tschüß!

Elisabethh.

Geändert von Elisabethh.1900 (05.11.2009 um 14:51 Uhr)
Mit Zitat antworten