Hallo Susi!
Ich bin auch Landesbeamtin in NRW und habe AHB und Reha inzwischen schon hinter mir. Ein Merkblatt des LBV zu der Thematik findest Du hier:
http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter_v..._reha_stat.pdf
Die Anschlussheilbehandlung gilt als Krankenhausaufenthalt und
nicht als Rehabilitationsmaßnahme und wird von der Beihilfe und der Versicherung zusammen voll getragen. Die AHB wird vom Krankenhaus, dem Onkologen oder dem Strahleninstitut für Dich bei der Beihilfe und der Versicherung beantragt; mit der Klinik schließt Du dann allerdings selbst den Vertrag.
Da die AHB Heilbehandlung ist, ist für die erste Folgereha auch nicht die Vierjahresfrist nach § 6 BeihilfeVO einzuhalten, denn sie ist ja so gesehen
die erste stätionäre Rehabilitationsmaßnahme. Sie wird von der Beihilfe auch nach Durchführung des Anerkennungsverfahrens (Amtsarzt usw.) anerkannt und übernommen (mit 70%). Wieviel Deine Versicherung dazu zahlt, hängt von Deinen Verträgen ab; bei mir waren es wegen einer Zusatzversicherung insgesamt 33,- € am Tag, die aber alles beinhalteten, auch die Arzt- und Anwendungskosten. Da bleibt bei einem vierwöchigen Aufenthalt schon noch ein ziemlicher Betrag, den Du selbst trägst.
Theoretisch könntest Du nach § 6 Abs. 1 S. 3 BeihilfeVO auch im Anschluss daran eine weitere Reha ohne Einhaltung der Frist beantragen (aus zwingenden medizinischen Gründen, z.B. wegen einer Krebserkrankung), wenn der Amtsarzt es für notwendig hält. Das macht allerdings die Versicherung im Normalfall auf keinen Fall mit, weil die Tarife das im Zweifel nicht vorsehen. Dein Eigenanteil wäre dann also 30% der gesamten Kosten.
Das Anerkennungsverfahren für die AHB ging brandschnell. Bei der Reha hat es ungefähr ein halbes Jahr gedauert; das solltest Du dann also rechzeitig einleiten – aber die ist ja jetzt sowieso erstmal noch nicht dran!
Falls Du noch weitere Fragen hast: ich bin voraussichtlich in den nächsten Tagen nicht da; die Antwort kann dann also etwas auf sich warten lassen.
Liebe Grüße, Czilly