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Alt 27.05.2014, 20:14
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Seehase1981 Seehase1981 ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

Hallo ihr Lieben,

hier mal wieder ein paar Antworten:

Die Verfahrensdauer ist stark davon abhängig, wie schnell die vom VA angeforderten Befundberichte eingehen. Manche Ärzte antworten innerhalb einer Woche, manche brauchen ein halbes Jahr und länger. Grundsätzlich sind die Ärzte verpflichtet, die Berichte zu schreiben - aber es gibt keine wirkliche Rechtsfolge, wenn sie es nicht tun. Bis eine gerichtliche Vernehmung erfolgt, vergeht ein Jahr und länger.
Da das VA auf diese Bericht angewiesen ist - un je mehr Krankheiten angegeben wurden - mehrere Fachrichtungen -, desto mehr Ärzte werden angeschrieben und um Befundberichte gebeten. Diese sogenannte Sachverhaltsaufklärung kann sich also gerne schon mal ein paar Monate hinziehen. Und dann wird die Akte dem Versorgungsärztlichen Dienst zur gutacherlichen Stellungnahme vorgelegt - denn nur Ärzte mit entsprechender Schulung können die Feststellung treffen. Nicht die Sachbearbeiter, die ihr ansprecht und ihren Namen auf dem Ausweis hinterher stehen haben. Und hier dauert es je nach Bundesland und Kapazität des ärztlichen Dienstes auch nochmal einige Zeit.

In HH sind die Ressourcen derzeit übrigens so dermaßen schlecht, dass alleinig diese Beurteilung mehrere Monate dauert - zu viele Anträge, zu wenig Ärzte: weil King Olaf ja jedes Jahr 250 Stellen einspart. Aber das nur am Rande.

So. Nu zu dem anderen Themenkomplex Ablauf des Ausweises: der SchwebAusweis ist immer nur so lange gültig wie der dazugehörige (vorangegangene) Feststellungsbescheid. Wird also vor Ablauf der fünf Jahre iene neue Feststellung getroffen, weil entweder die Heilungsbewährung abgelaufen ist und nach vorheriger neuer Prüfung der GdB herabgestuft wird oder, der GdB wegen Neufeststellungsantrag erhöht wird wegen neuer dauerhafter Behinderungen, so kann der Ausweis jederzeit und unabhänig vom obigen Eintrag geändert/eingezogen/verlängert oder sonstwas werden. Die Ausweisverordnung gibt im Übrigen seit einigen Jahren sogar eine ungebrenzte Gültigkeitsdauer vor. Wird in HH auch so umgesetzt. Und wenn sich was ändert, wird der halt entsprechend für ungültig erklärt.

Also, im Grundsatz entscheidet die Verwaltungsbehörde, welchen Stempel der AW bekommt.

Wegen der sogennannten Heilungsbewährung ist es auch sehr individuell. Die meisten Krebserkrankungen haben fünf Jahre HB, manche aber auch nur zwei. Wenn ich mich richtig erinnere, ist das Non-Hodgkin-Lymphom (Blutkrebsvariante) nur mit zwei Jahren HB versehen.
Das alles ist übrigens der der VersMedV (VersorgungsmedizinVerordnung) geregelt und für alle Bundesländer gleich.
Dort ist jede Erkrankung drin, je nach Ausmaß der Funktionseinschränkung wird die Höhe des GdB angesetzt. Und hier greift wieder mein voriger Eintrag: je genauer der Doc genau dieses Ausmaß beschreibt, desto besser kann der Schreibtisch-Doc, der die Akte liest (und das hoffentlich richtig und aufmerksam tut), sich ein Bild machen und den GdB anhand der VersMedV festlegen.

Und natürlich gibt es bei diesen Schreibtisch-Docs viele, die nicht richtig lesen oder aufgrund der vielen vielen Akten auf ihrem Tisch einfach nur Masse wegschaffen... Auch das ist eine Folge von King Olafs Politik. Und ich vermute mal, dass es in den anderen Bundesländern kapazitätsmäßig nicht besser aussieht...

Für weitere Informationen stehe ich euch wieder gerne hier zur Verfügung ;-)

LG von Seehase

P.S. Welche gesetzlich geregelten Nachteilsausgleiche es gibt, könnt ihr in einer Broschüre, die vom VA ausgegeben wird, nachlesen. Bei den meisten kulturellen Veranstaltungen etc. handelt der Veranstalter (Museum, Konzerte, Zoo usw.) allerdings auf reiner Kulanzbasis und gewährt für Schwerbehinderte Nachlässe. Einen Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.

P.S.X. Die Fahrkarte - korrekt Beiblatt mit Wertmarke - gibt es nur für die grün/orangefarbenen Schwerbehindertenausweise. Dies ist ein Nachteilsausgleich für die erhebliche Gehbehinderung. Ganz platt vom gesetzlichen Gedanken her ausgedrückt: nix laufen können, dann vergünstigt mit Bus und Bahn unterwegs sein können dafür als Ausgleich.

Geändert von gitti2002 (27.05.2014 um 22:42 Uhr) Grund: Beiträge zusammengeführt
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