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Alt 23.11.2006, 17:54
shalom shalom ist offline
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Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

wie von IDEFIX schon teilweise zitiert, gebe ich unkommentiert die komplette dpa - Meldung aus der Stuttgarter Zeitung vom Do 23.11.06 wieder.

Liebe Grüße
Shalom

Zitatanfang

WEITER RENTENABSCHLAG BEI ERWERBSMINDERUNG

Berlin (dpa). Bezieher einer Erwerbsminderungsrente, die jünger als 60 Jahre sind, müssen vorerst weiter Abschläge hinnehmen. Ein anders lautendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai diesen Jahres will der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund zunächst nicht umsetzen. Er will vielmehr weitere Musterverfahren abwarten, "um Widersprüche und Fehlinterpretationen in dem Urteil aufzuklären", teilte die Deutsche Rentenversicherung Bund mit. Die angekündigte Vorgehensweise werde vom zuständigen Bundessozialministerium "ausdrücklich begrüßt".

Geschätzt wird, dass 650.000 Personen unter 60 betroffen sind. Sie hatten sich Hoffnung gemacht, dass nach dem Urteil auch bei ihnen die Abschläge von maximal 10,8 Prozent oder 3,5 Prozent pro Jahr wegfallen. Die Richter hatten entschieden, dass Abschläge für Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, nicht rechtens seien. Die Rentenversicherer wollen dem Urteil zunächst nur bei der Klägerin nachkommen.

Zitatende
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
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