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Alt 10.09.2011, 21:10
dphw dphw ist offline
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Standard AW: Schwerbehindertenausweis

wie ich eben nachgelesen habe gibt es einen steuerfreibetrag zwischen 310 und 1420€ ,je nach grad der behinderung,der auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird und nicht belegt werden muss.
desweiteren kann man noch aussergewöhnliche belastungen geltend machen,die
allerdings belegt werden müssen.
der steuerfreibetrag wird gegen vorlage des ebrsprechenden dokuments(ausweis,bescheid usw.)vom finanzamt eigetragen.
mit der ermässigung bei veranstaltungen meinte ich selbstverständlich auch den
eintritt in bäder,theater usw..
ausserdem möchte ich bzgl.des höheren urlaubs noch darauf hinweisen das manche arbeitgeber darauf etwas allergisch reagieren,man sollte das vorsichtig
ausloten.
speziell kleinere betriebe tun sich schwer mit der anerkennung des anspruchs ,obwohl er berechtigt ist.
denn auch ein schwerbehinderter ist jederzeit kündbar,wie ich aus eigener
beobachtung weiss.
der arbeitgeber zahlt lieber eine art strafgebühr,ist aber den "lästigen" mitarbeiter los.

gruss
Dieter
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