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Alt 11.04.2010, 11:50
Altmann Altmann ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente

Hallo Thomas,
daß Du nach 1961 geboren bist, hat erst mal garnichts mit der Renten-
bewilligung zu tun. Selbst wenn Du Jahrgang 1951 wärst, käme immer-
hin noch Berufsunfähigkeitsrente in Betracht, aber die wird mit dem
Argument "Pförtner" abgelehnt. Du mußt den Kopf unter dem Arm haben,
aber ich habe auch schon welche gesehen, welche den Arm nicht unter
dem Kopf hatten und trotzdem Rente bekamen. Das sind die mit der
großen Klappe!!!, die können freilich nicht mehr arbeiten. Ich komme mir
auch ziemlich blöd vor, aber bei mir (alleinstehend) läuft es eben auf Hartz0 raus und muß meine private KK auch noch bezahlen, wie hoch die ist, wißt ihr
ja. Ich brauche jetzt meine Altervorsorge auf und dann??? Grundsicherung!!
Bitte nicht wieder einen JammerThread eröffnen. Ich wollte nur mitteilen,
daß das allgemeine Vorgehensweise der DRV ist.
Aber gibt nicht auf Thomas, wehre Dich so lange es geht.
Gruß Altmann
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