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Alt 10.02.2007, 16:40
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: Elternzeit, Arbeitsfähig, Krank, Krankengeld??? Rente?? Behördenwahnsinn!!!

Hallo Kerstin,
zu deiner Frage, wie lange du Krankengeld bekommst, kann ich dir nur ein paar Eckpunkte nennen, Anspruch auf Krankengeld hast du (ich meine immer noch 78 Wochen, vielleicht aber gilt mittlerweile auch schon die 72 Wochen) Das heißt bei den 78 Wochen bzw. 72 Wochen gilt auch die Zeit der Lohnfortzahlung Überganggeld oder auch Elterngeld/Erziehungsurlaub. Der Zeitraum beträgt 3 Jahre, wo die 78 Wochen , gelten. Das bedeutet hast du 1.5 Jahre Anspruch auf Lohnfortzahlung, bekommst du kein Krankengeld. Bei dir wäre es so dass die Elternzeit mit angerechnet wird auf die 78 Wochen. Deine jetzige Krankmeldung gilt als Folge deiner Krebserkrankung....somit zählt das zu deiner BK behandlung im 2005. Schau mal hier: http://www.krebs-kompass.org/Forum/s...ad.php?t=21008
Also es kann sein, dass die Krankenkasse, obwohl du keine Krankmeldung hattest, die Elternzeit als Krank dar stellt und somit zählt das Jahr als Krankengeldanspruch dar.
Ich würde an deiner Stelle bei der KK nach horchen, wie lange du noch Anspruch auf Krankengeld hast. Beachte dabei, dass bei den 78 Wochen nicht nur das real gezahlte Krankengeld zählt sondern auch die Zeiten der Lohnfortzahlung und anderer Bezüge.

Was kommt nach Krankengeld: Es kommt das sog. Nahtlosigkeitsgeld dieses musst du bei der ARGE beantragen. Es hat die Höhe des normalen ALG 1 und das bekommst du ein Jahr lang. Du bist in der zeit aber nicht vermittelbar, deshalb heißt das Geld Nahtlosigkeitsgeld und nicht ALG1. Danach kommt ALG2 oder nix wenn du z.B. verheiratet bist.

Wenn du jedoch weiter nicht arbeiten kannst, würde ich Rente beantragen...Es gibt da die volle oder teilweise EM Rente. Beantragen würde ich die Rente kurz bevor das Krankengeld ausläuft, so ein Rentenverfahren kann recht lange dauern.
Ich bin auch noch relativ jung, aber ich habe es eingesehen, dass ich nicht mehr kann... Und so eine Auszeit ist ja nicht für immer. Es gibt gewisse Hinzuverdienstgrenzen, bei den Renten, so dass du auch einbischen arbeiten gehen kannst.
Ich hoffe du hast meinen Chaosbericht ganz gut verstanden
Barbara
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