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Alt 23.10.2008, 20:19
NTH NTH ist offline
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Standard AW: Achtung ! Wichtig für alle selbständig Tatigen Gesundheitsreform 2009

Hallo Amba,

nein, der Krankengeldanspruch besteht nur für diejenigen, die selbst auch Beiträge zahlen.
Und der Krankengeldanspruch muss mit versichert sein.
Also du musst bei Beginn oder im Laufe der freiwilligen Weiterversicherung eine Versicherung mit Krankengeld wählen ( zB ab der 3. oder 6. Woche), die dann natürlich auch entsprechend teurer ist als ein KV ohne Krankengeldanspruch.

Musst dich also nicht aufregen und kannst die Stinkbombe für bessere Gelegenheiten aufbewahren

LG
Nicole
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