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Alt 24.02.2011, 18:35
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metalkatze metalkatze ist offline
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Standard AW: Kein Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung

Hallo Katharina,

ich bin seit Ende Juni 2010 krankgeschrieben, und hab am 01.02.2011 mit der Wiedereingliederung begonnen.
Hab wegen des Resturlaubs auch vorher gegoogelt. Resturlaub darf wegen Langzeiterkrankung nicht verfallen, wie Angelika auch schon geschrieben hat.
Also haben wir Anspruch auf unseren kompletten Resturlaub. War bei mir in der Firma auch bekannt.
Da mein Schwerbehindertenausweis ab Ende Juni gilt, habe ich die 5 Tage Extraurlaub für 2010 geteilt.
Wenn meine Wiedereingliederung abgeschlossen ist, und ich wieder anfange normal zu arbeiten, reduziere ich auf eine 4 Tage Woche, solange bis der alte Urlaub weg ist.
Finde ich eine super Lösung, bringt mir bestimmt mehr, als den Urlaub in einem Stück zu nehmen.

Alles Gute für dich

metalkatze
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