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Alt 12.04.2007, 17:14
Anemone Anemone ist offline
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Standard AW: Arbeitet jemand bei der Krankenkasse?

Hallo Kathrin,
bin zwar auch kein Jurist, aber mein Mann war vor einigen Jahren damit beauftragt, als Nachlassverwalter die Erbangelegenheiten einer verstorbenen Cousine zu regeln. Aus dieser Zeit weiß ich, dass die Generalvollmacht nicht als Testament gilt. Sie berechtigt Dich nur dazu, alle Angelegenheiten für Deine Schwester zu regeln und endet mit ihrem Tod, es sei denn, sie enthält die Klausel "über den Tod hinaus". Mit dem Erbe hat das nichts zu tun. Wenn Deine Schwester kein Testament hinterlassen hat, gilt die gesetzliche Erbfolge (s. Beitrag von Conny).
Noch ein Tipp zum Thema Erbschein: Den braucht man unbedingt, wenn es kein Testament gibt. Man bekommt ihn entweder beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Letztere Möglichkeit empfehle ich Dir nicht, denn dort kostet er wesentlich mehr als beim Gericht.
Es tut mir so Leid, dass Du - nach allem, was Du für Deine Schwester getan hast - Dich auch noch mit diesen Dingen herumplagen musst. Ich weiß wie schwer es ist, wenn man zu all dem Schmerz, den man ertragen muss, sich auch noch um diese ganze Bürokratie kümmern muss. Ich wünsche Dir viel Kraft für die nächste Zeit.
Liebe Grüße,
Anemone
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