AW: Krankengeld - und dann?
Hallo Katie,
NEIN, es ist NICHT richtig, dass dein Papa keinen Anspruch auf irgendetwas hat. Er muss weder sein Vermögen aufbrauchen, noch einen Antrag auf ALG 2 stellen.
Im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung hat er nach der Aussteuerung Anspruch auf 12 Monate ALG 1. Voraussetzung dasfür ist allerdings, dass er einen Antrag auf Reha oder Erwerbsminderungsrente stellt.
Da ich nicht weiß, ob es ok ist hier Links zu posten, schicke ich dir weitere Infos per PN.
Liebe Grüße
Lalelu
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