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Alt 16.07.2008, 19:24
Qumaira Qumaira ist offline
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Standard AW: Krykokonservierung vor Chemotherapie

Hallo.
Huch, ein spätes Update..
die 2PEB sind nun vorrüber, zeitweise war es doch sehr hart und anstrengend, aber es ist geschafft. Es gibt eine Menge anzupacken, in den nächsten Wochen und Monaten und ich sammele noch Kraft, um dann wieder durchzustarten.


Nach intensiver Zeit der Erholung und dergleichen, hab ich neue News von meiner KK, ich hatte dann auch irgendwann Widerspruch in die Entscheidung der KK, die meine Kryokonservierung abgelehnt hatte, erhoben. Dieses ging letzten Monat vor einer Widerspruchskommision. Diese hatten, wie ich es mir schon dachte, es nicht entscheiden können bzw. es abgelehnt (eine Entscheidung zutreffen)

Hier ein Auszug des Schreibens;

Nach §27 Abs. 1SGB V haben Versicherte Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Krankenbehandlung umfasst unter anderem die ärztliche Behandlung.

Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts gehört die Kryokonservierung nicht zu den Leistungen der Krankenbehandlung nach §27 Abs. 1 SGB V. Eine ärztliche Zätigkeit ist nur dann ärztliche Behandlung im Sinne der Krankenversicherung, wenn sie gezielt der Heilung, Behandlung oder Erkennung einer Krankheit dient; Methoden, die nicht diesen Zielen dienen, gehören daher nicht zur ärztlichen Behandlung in diesem Sinne. Das Einfrieren und Lagern des Samens wirkt weder auf den Körper ein noch ist es für sich allein geeignet, gezielt der Heilung Behandlung oder Erkennung einer Krankheit zu dienen.
(Urteil des BSG vom 28.06.1990 - 3 RK 19/89 -).

Das in der Widerspruchsbegründung angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts... betrifft das Beihilferecht und ist nicht auf die gesetzliche Krankenversicherung übertragbar. In seiner Urteilsbegründung weist das BVerwG explizit... daraufhin, dass das Verständnis der Beihilfevorschriften nicht der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts zu der Frage widerspricht, ob die Kosten des Einfrierens und Lagerung zuvor gewonnenen Spermas von der gesetzl. Krankenversicherung zu tragen sind.
...
Die Würdigung aller Umstände dieses Falles ergab nach Überzeugung des Widerspruchsausschusses, dass Ihrem Widerspruchsvorbringen nicht gefolgt werden kann. Die geltende Rechtslage untersagt den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Kryokonservierung von Sperma zu übernehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unter objektiver Beachtung aller rechtserheblichen Fakten keine für Sie günstigere Entscheidung gefunden werden kann.


Nun, ich hatte einen Monat Zeit wiedermal einen Widerspruch zuschreiben, nach mehreren Telefonaten, Gesprächen mit Rechtsbeistand u.a. habe ich mich dann doch für einen erneuten widerspruch entschieden und warte auf ein Schreiben von meinem zuständigen Sozialgericht.

Ich würde gerne mal wissen, welche Krankenkassen diese Kosten übernehmen, da Florian82 davon in dem Post über meinem letzten schrieb. Vielleicht kann sich der eine oder andere User, der dieses hier liest, mal mich per pn anschreiben.



schöne sonnige Grüße an alle da draußen
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