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Alt 28.11.2009, 19:15
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Kerstin22 Kerstin22 ist offline
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Standard AW: Erwerbsminderungsrente

Das würde ich dir auch raten. Dabei musst eine Widerspruchsfrist einhalten. Wenn du dich für die Begründung noch beraten lassen willst, kannst du auch erstmal einen Widerspruch einlegen und die Begründung nachreichen. Krankengeld kann man bis zu 78 Wochen erhalten. Komisch finde ich, dass der Arzt bei deiner Reha noch etwas anderes gesagt hat. Bei meiner Reha hat der Arzt festgestellt, dass ich nicht mehr 6 Stunden arbeiten kann und dass wurde dann auch berücksichtigt. Ich würde dir raten mal zum Sozialdient im Krankenhaus zu gehen. Die können dich an Rentenberater weitervermitteln, die dir helfen das Richtige zu tun. Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.
Liebe Grüße
Kerstin
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Morbus Hodgkin, II B mit Riskofaktor, ED 4/06, 8x BEACOPP eskaliert,Bestrahlung, 1. Rezidiv 03/07, 2x Chemo mit DHAP, 20.06.07 SZT; Bestrahlung;Reha, 2. Rezidiv, 18.04.08 allogene SZT, 03.06.08 komplette Remission , 2019: Knoten im Brustkorb, 03/19 ED Peripherer Nerventumor, 6 Zyklen Chemo, Bestrahlung, OP, bestätigte Remission 01/20
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