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Alt 07.04.2003, 10:06
Gast
 
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Standard PET-Untersuchung und Kosten........

Eine PET-Untersuchung ist grundsätzlich nicht verordnungsfähig im Rahmen gesetzlicher Kassenleistungen!!
Wenn jemand diese Untersuchung aber im Rahnmen eines stationären Aufenthaltes bekommt, dann nicht, weil die Kasse sie in diesem Fall doch zahlt, sondern WEIL SIE AUS DEM PFLEGESATZ, ALSO AUF EINGENE KOSTEN DES HAUSESES, d.h. als Verlustverbuchung des Krankenhauses, BESTRITTEN WIRD!!!
Gruß von Robie
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