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Alt 26.12.2004, 18:33
Gast
 
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Standard AHB oder Reha?

Hallo nochmal an alle,

habe noch was vergessen:

Solange man noch im Arbeitsprozess, sprich
Arbeitnehmer ist, ist sowohl für die AHB, als auch für die Reha für die Angestellten die BfA in Berlin und für die Arbeiterinnen
die LVA in Bayreuth zuständig!!!! Die Zuständigkeit der Krankenkassen für AHB oder Reha-Maßnahmen ist erst gegeben, wenn man bereits "Rentner" ist, also nicht mehr aktiv im Berufsleben ist!!!! Klingt zwar paradox, aber so ist es nun mal, also laßt Euch kein
"X" für ein "U" vormachen wegen der Zuständigkeit! Und bei Ablehnungen sofort Widerspruch einlegen, am besten mit dem Sozialdienst in den Krankenhäusern, da geht es am schnellsten!!!!

Nochmals liebe Grüße von
Leni
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