AW: Hamburger Model und 13tes Gehalt
Hallo Kikki, Birgit,
das mit der Einmalzahlung wird leider sehr unterschiedlich gehandhabt.
Es ist abhängig vom Arbeits- oder Tarifvertrag: So heißt es im Allgemeinen:
Tarifliche Einmalzahlungen erhalten die ArbeitnehmerInnen, für die Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestand.
Das heißt für den Zeitraum für den du Krankengeld von der Krankenkasse erhältst, wird keine Einmalzahlung gezahlt.
Im Tarifvertrag der IG Metall heißt es aber: Anspruchberechtigte AN, deren Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr ruht, erhalten keine Leistung…. Es besteht Einigkeit darüber das erkrankte AN nicht davon erfasst werden. Das heißt wieder: Du bekommst deine komplette Einmalzahlung.
Wünsche euch viel Glück.
Liebe Grüße
Heike
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