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Alt 20.10.2004, 16:33
Gast
 
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Standard Haushaltshilfe

Liebe Sandra,liebe Elli, liebe Verena und liebe Eva und liebe Manuela :-),
Manuela hat recht, es wird von KK zu KK unterschiedlich gehandhabt!
Grundsätzlich gilt, dass eine "stundenabhängig engagierte" Haushaltshilfe zwar Mittagessen kochen und das Kind versorgen kann.
ABER -> bei einem Krankenhausaufenthalt verhält es sich anders, denn es ist eine 24stündige Betreuung notwendig!:
1. das Kind muss 24 Stunden beaufsichtigt werden, ansonsten würde die Mutter ihre "Aufsichtspflicht" verletzen, wenn sie ins Krankenhaus geht und "nur" 3 Stunden mal die Nachbarin vorbeikommt!
-> hier kannst Du beim zuständigen Jugendamt nachfragen!
2. ... steht in den Bestimmungen der KK zwar "..das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat..."
Ich darf als Mutter auch eine 12jährige nicht allein und "unversorgt" in meiner leeren Wohnung zurücklassen ;-(
Daher ist diese "Richtlinie" auch anfechtbar = Einzelfallentscheidung, da das Kind beaufsichtigt werden muss!!! Neben Einkaufen, Wäsche waschen, bügeln, versorgen, Hausarbeiten nachsehen, Vokabeln lernen etc.
Beratung gibt es beim Jugendamt!
Hier nochmals zum Nachlesen:
http://www.bonn.de/familie_gesellsch...00088/?lang=de

http://www.dak.de/content/dakleistung/reha.html

http://www.dak.de/content/dakleistun...altshilfe.html

Liebe Grüße Elfe
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