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Alt 03.02.2005, 20:30
Gast
 
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Standard Rente bei Krebs?

Liebe Ingrid,

wenn ich das richtig verstehe, ist die Primärbehandlung bei dir noch nicht abgeschlossen.

Danach (und falls keine Metas gefunden wurden) bist du vollschichtig (also über 6 Stunden bis Vollzeit) ERWERBSFÄHIG, zwar nur für leichte Arbeiten, aber eben vollschichtig. :-(

Vielleicht solltest du jetzt wirklich erst einmal so lange arbeitsunfähig geschrieben werden, bis eine gewisse Zeit nach Abschluss der AHB vergangen ist.

Denn nach frühestens 6 Monaten ist der Entlassungsbericht nicht mehr so relevant für einen Rentenantrag; vor allem, wenn sich Gesundheitszustand zwischenzeitlich verschlechtert hat (Orthopäde sollte da mitspielen mit einem wirkich guten Attest).

Und natürlich wäre ein guter Bericht deiner Psychologin wichtig.

Kopf hoch!
Auch bei der BfA wird nur mit Wasser gekocht. ;-)

Liebe Grüße
Norma
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