Thema: Großes Leid!
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Alt 12.12.2003, 22:30
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Standard Großes Leid!

Hallo Mike,

das Thema EU-Rente hat sich seit Anfang 2002 aufgrund des neuen Erwerbsminderungsrentengesetz doch schon deutlich geändert. Konkrete Aussagen hinsichtlich eines zu erwartenden Rentenanspruches und dessen Höhe sind sicherlich schwer zu sagen bzw. wie letztendlich der Rentenversicherungsträger entscheiden wird. Abhängig vom Geburtsdatum, Beitragsmonate und geleistete beitragspflichtige Entgelte solltest Du Dir Rat bei dem Versichertenältesten der Rentenversicherung holen. Dieser kann Dir vor Ort konkret Deine Fragen beantworten. Den Ansprechpartner erfährst Du entweder bei Deiner Krankenkasse oder bei der Rentenversicherung.
Ob und wie schnell dieser Antrag zu stellen ist, hängt wiederum von Deinem allgemeinem körperlichen Wohlbefinden ab. Bist Du schon längere Zeit arbeitsunfähig krank solltest Du Deine Höchstbezugsdauer von Krankengeld (Zeitraum - Aussteuerungstermin) genauestens kennen - nicht das der Antrag dann doch noch zu spät gestellt wird. Krankengeld erhältst Du innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraumes für max. 78 Wochen, wobei die Lohnfortzahlungsphase auf die Krankengeldzeit angerechnet wird, da ruhende oder versagte Leistungen als bezogen gelten (während der Lohnfortzahlung ruht das Krankengeld). Hier ist wichtig, wann Du zum ersten mal wegen der jetzigen Krankheit arbeitsunfähig krank geworden bist, weil sich danach wiederum der 3-Jahres-Zeitraum (Blockfrist) berechnet. Dies kann entscheidend bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer sein, da u.a. Vorerkrankungen innerhalb einer Blockfrist aufeinander angerechnet werden können.

Dieses Thema ist eigentlich recht einfach, dennoch benötigst Du für konkrete Antworten auch konkrete Daten und Informationen.

Trägt man dann diese Informationen zusammen, kann man schon sagen, wir sich der versicherungs- und rentenrechliche Verlauf weiter einwickeln sollte/könnte.

Was sicherlich kritisch ist, wenn Du eine BU-Rente erhalten solltest. Dies würde ich immer versuchen zu vermeiden, da Du dann für das Restleistungsvermögen entweder noch arbeiten kannst bzw. nur für diesen Teil Arbeitslosengeld in Höhe des Restleistungsvermögens in Anspruch nehmen kannst. Und dann kann das finanziel sehr wenig werden.

Aber wie schon gesagt; ich würde mal mit Deiner Krankenkasse bzw. dem Versichertenältesten sprechen. Dann bist Du auf der sicheren Seite (Diese sind übgrigens gesetzlich zu diesen Beratungen und Auskünften verpflichtet!).

Bis demnächst mal und viel Erfolg

Gruß

John
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