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Alt 26.08.2016, 14:24
hierfalsch hierfalsch ist offline
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Standard AW: Vollmacht & Verfügung

Das ist so...

Wenn Du nicht selbst entscheiden kannst, muss jemand für Dich handeln und entscheiden. (Hauptfall ist die demente Oma, aber natürlich gibt's auch Koma, starke Medikamente, dringende Entscheidung während OP usw.)
In so einem Fall gibt es zwei Möglichkeiten.

1) Der Betroffene hat vorgesorgt. In diesem Fall existiert eine VOLLMACHT, in der drinsteht, WER das Recht hat alles zu entscheiden und zu handeln. Gesetz und Gericht unterstellen dann, dass derjenige schon alles richtig machen wird und lassen ihm ziemlich freie Hand. Eine Betreuung ist dann meist nicht erforderlich, man hat nicht das Gericht im Haus. Ist also weniger Papierkrieg, weniger Pflicht sich zu rechtfertigen, weniger Lauferei, weniger Kosten. Super, wenn man dem Bevollmächtigten blind vertrauen kann. Sonst sehr gefährlich.

2) Es existiert keine Vollmacht (oder keine die weit genug reicht. Setze ich jemanden fürs Konto ein, hilft das zB beim Arzt nichts...). Dann wird das Gericht einen Betreuer einsetzen. Auch hier wird versucht zu "raten" wer am Besten weiß, was der Betroffene gewollt hätte und Ehepartner oder Kinder eingesetzt... Da derjenige aber NICHT den Segen des Betroffenen hat, sondern nur den des Gerichts, wird er vom Gericht eingesetzt, angeleitet und überwacht. Mit "blind vertrauen" ist dann nichts. Mehr Regeln, mehr Kontrolle, weniger Bewegungsfreiheit (man könnte sagen, ihm wird weniger Vertrauen entgegen gebracht).

Soweit klar?

Okay.

Diese "Betreuungsvollmacht" ist jetzt etwas, in dem man selbst festlegt, WER Betreuer werden soll. (Komisches Zwitterpapier...) Wofür so was Sinn macht? Nun, es KÖNNTE ja sein, dass man doch mal einen Betreuer braucht, obwohl man alles selbst regelt. Gibt verschiedene Gründe.
Sei es, dass die Vollmacht nicht weit genug reicht und ein Bereich fehlt. Sei es, dass der Bevollmächtigte diese Volmacht nicht ausüben kann. Sei es, dass man niemanden kennt, dem man so sehr vertraut, dass er eine Vollmacht haben darf, sonder "nur" so sehr, dass man diese Kontrolle drinlassen will...
Und DANN hat man "wenigstens" den Betreuer, den man will.

Mein Vorschlag: Vorsorgevollmacht. Zusatz: "Für den Fall, dass irgendwann trotz dieser Vollmacht einmal eine Betreuung erforderlich wird, wünsche ich, dass X - ersatzweise Y zum Betreuer bestellt wird."

Alles drin.

Hoffe das war verständlich. Frag gern nach, wenn was unklar ist...
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